Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.

Folgende Person hat bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Name/Vorname: Emini, Nedim
Geschlecht: männlich
Geburtsjahr: 2010
Heimatstaat: Nordmazedonien
Postadresse: Juraweg 3, 5605 Dottikon

Jede Person kann innert 30 Tagen ab der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.

Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.