Mit Publikation vom 27. Februar 2025 hat der Gemeinderat Dottikon den Termin für die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates und der Gemeindekommissionen auf den 28. September 2025 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.
Wie bereits publiziert, wird Heidi Hegglin bei den kommenden Wahlen nicht mehr als Gemeinderätin kandidieren. Nach vielen Jahren engagierter Arbeit für unsere Gemeinde tritt sie von ihrem Amt zurück. Auch Marc Staubli, der nach seiner Amtszeit als Gemeinderat und Gemeindeammann während beeindruckenden zusätzlichen 12 Jahren als Stimmenzähler im Einsatz war, hat der Gemeindekanzlei mitgeteilt, dass er nicht zur Wiederwahl antritt.
Der Gemeinderat dankt beiden herzlich für ihren langjährigen, wertvollen Einsatz zum Wohl der Allgemeinheit und wünscht Heidi Hegglin und Marc Staubli für die Zukunft alles erdenklich Gute, Gesundheit und Zufriedenheit.
Per 26. Mai 2025 sind bei der Gemeindekanzlei folgende Wahlanmeldungen eingetroffen:
- Als Gemeinderat (5 Sitze):
Roland Polentarutti, Patrick Keller, Laurenz Meier, Benjamin Meier und neu Dominique Meier - Als Gemeindeammann (1 Sitz):
Patrick Keller - Als Vizeammann (1 Sitz):
Laurenz Meier - Als Mitglied der Finanzkommission (3 Sitze):
Marcel Fischer, François Hauser und Claudia Locher - Als Mitglied der Steuerkommission (4 Sitze):
Daniel Schwarz, Yves Polin, Fabienne Strebel und als Ersatzmitglied Reto Michel - Als Mitglied des Wahlbüros / Stimmenzähler (4 Sitze):
François Hauser, Antonia Hüsler und Anton Wietlisbach
Somit haben sich, bis auf den einen Sitz im Wahlbüro, für alle zur Wahlstehenden Behörden und Kommissionen mindestens eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl angemeldet. Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, als Sitze zu vergeben sind, kommt eine stille Wahl zustande. In allen anderen Fällen erfolgt die Urnenwahl.
Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Die Frist zur Eingabe von Wahlanmeldungen läuft noch bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr. Bis dahin hat jeder wahlberechtige Bürger und jede Wahlberechtigte Bürgerin die Möglichkeit, sich für ein Amt nominieren zu lassen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Dottikon heruntergeladen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede wahlfähige Person in der Gemeinde Dottikon gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl als Gemeindeammann oder Vizeammann ist nur möglich, wenn die betreffende Person auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).