Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung
erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Ferreira Marques Marco wurde im Jahre 1987 in Visp VS geboren. Seine Frau, Pereira Bernardo Marques Sandra Isabel wurde im Jahre 1981 in Portugal geboren.
Sie sind nun seit einigen Jahren mit ihrem Sohn am Birkenweg 7A wohnhaft. Ihr Sohn, Marques Ruben, wurde im Jahre 2015 in Muri AG geboren.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch
einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.