Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 5. bis 23. Dezember
2025 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Ausgenommen sind
Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Anhand dieser Ablesedaten wird die
Jahresrechnung erstellt.
All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter http://www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und
das Meldeformular. Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 5. Januar 2026 übermittelt werden.
AEW Ableser können sich ausweisen
Unsere Zählerableserinnen und Zählerableser tragen eine AEW Leuchtweste und weisen sich auf Wunsch mit einem AEW
Ausweis aus. Die AEW bittet ihre Kundschaft, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren.
«Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW Kundenservice
unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG.