Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung eine Anpassung der Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung beschlossen.
An der Gemeindeversammlung vom 14. November 2025 genehmigten die Stimmberechtigten das revidierte Reglement sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Dabei wurde der Beitrag an den Mittagstisch unverändert auf CHF 7.00 pro Mahlzeit festgelegt.
In der praktischen Anwendung hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund des berechneten prozentualen Betreuungsbeitrags mit diesem Maximalbetrag effektiv geringere Beiträge an die Familien ausbezahlt werden. Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Beitragsberechnung zu verbessern und eine sachgerechte Kostenverteilung sicherzustellen, hat der Gemeinderat entschieden, den Ansatz für den Mittagstisch in den Ausführungsbestimmungen auf CHF 15.00 pro Mahlzeit anzupassen. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.