Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung
erfüllt sind – das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren ist.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Scalise Agostino wurde im Jahre 1992 in Lamezia Terme, Italien, geboren. Er lebt nun seit einigen Jahren an der Bahnhofstrasse 25 in Dottikon. Er ist italienischer Staatsangehöriger.
Mihreteab Meron wurde im Jahre 1985 in Tsaeda Kiristian, Eritrea geboren. Er ist nun seit einigen Jahren mit seinen Kindern an der Fildistrasse 17 wohnhaft.
Seine Kinder, Mihreteab Azahel und Mihreteab Frel, wurden in den Jahren 2022 und 2025 in Aarau AG geboren. Sie sind eritreische Staatsangehörige.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch
einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.