Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission der Gemeinde Dottikon wurde folgender Kandidat fristgerecht angemeldet:

  • Fischer Marcel, 1964, von Dottikon AG,
    Othmarsingerstrasse 2, 5605 Dottikon

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Dottikon zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Dottikon innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis Dienstag, 16. Mai 2023, 12.00 Uhr, einzureichen.

Unterschriftenlisten für die Wahlvorschläge können auf der Gemeindekanzlei Dottikon bezogen oder von der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird der vorgeschlagene Kandidat vom Wahlbüro Dottikon als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).