Der Gemeinderat Dottikon stellt fest, dass vermehrt privater Hauskehricht in öffentlichen Abfalleimern und in die grünen Robidog-Entsorgungskästen entsorgt wird. Die Entsorgung von Hauskehricht über die öffentlichen Abfall- und Robidog-Eimern ist nicht gestattet.

Gemäss § 7 des Reglements über die Beseitigung von Abfall dienen öffentliche Abfallkörbe der Aufnahme von Kleinabfällen, die unterwegs anfallen. Sie dürfen nicht für die Entsorgung von Haushaltabfällen oder sperrigen Gegenständen benützt werden.

Der Hauskehricht muss in handelsübliche Abfallsäcke gefüllt und mit den entsprechenden Marken versehen der offiziellen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Bei Widerhandlungen werden die Fehlbaren zur Rechenschaft gezogen.