Der Gemeinderat Dottikon stellt fest, dass vermehrt privater Hauskehricht in öffentlichen Abfalleimern und in die grünen Robidog-Entsorgungskästen entsorgt wird. Die Entsorgung von Hauskehricht über die öffentlichen Abfall- und Robidog-Eimer ist nicht gestattet.

Gemäss § 7 des Reglements über die Beseitigung von Abfall dienen öffentliche Abfallkörbe der Aufnahme von Kleinabfällen, die unterwegs anfallen. Sie dürfen nicht für die Entsorgung von Haushaltabfällen oder sperrigen Gegenständen benützt werden.

Der Hauskehricht muss in handelsübliche Abfallsäcke gefüllt und mit den entsprechenden Marken versehen der offiziellen Kehrichtabfuhr mitgegeben wer-den.

Bei Widerhandlungen werden die Fehlbaren zur Rechenschaft gezogen.

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.