Bauherrschaft: Swiss Plakat AG, Bösch 80 A, 6331 Hünenberg

Grundeigentümer: Furter Immotrade AG, Bahnhofstrasse 44, 5605 Dottikon

Bauobjekt: Verschiebung von bewilligten Plakatflächen (unbeleuchtet)

Ortslage: Parzellen Nr. 58 und 1127, Bahnhofstrasse 30 und 46, 5605 Dottikon

Zusatzbewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau

Öffentliche Auflage vom 11.04.2025 bis 12.05.2025 bei der Abteilung Bau und Planung Dottikon.
Allfällige Einwendungen sind im Doppel, während der Auflagefrist dem Gemeinderat, 5605 Dottikon, einzureichen. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

GEMEINDERAT DOTTIKON

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.