Dem Vorstand des Schulverbandes SAM obliegt gemäss § 11 Abs. 1 der Satzungen des Verbandes SAM unter anderem die Beschlussfassung über das Budget (lit. b) und der Erlass des Personalreglements für die Angestellten des Gemeindeverbandes, die nicht den kantonalen Vorschriften unterstehen (lit. o). Diese Beschlüsse sind zu veröffentlichen.

Der Vorstand hat das Personalreglement mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 und das Budget 2023 mit Beschluss vom 23. Mai 2022 genehmigt

Gemäss § 14 der Satzungen unterliegen die Beschlüsse des Vorstandes über das Budget und den Erlass des Personalreglements dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 5% der Stimmberechtigten aller Verbandsgemeinden bzw. 1’500 Stimmberechtigten innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangt werden.

Das Budget 2023 und das Personalreglement des Schulverbandes SAM liegen während der Referendumsfrist bei den Gemeindekanzleien Dottikon, Hendschiken und Hägglingen während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Schulverbandes www.puksam.ch öffentlich auf.

Ablauf Referendumsfrist: 12. September 2022