Nach Ablauf der Referendumsfrist am 22. Dezember 2025 sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom
14. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Nach Ablauf der Referendumsfrist am 22. Dezember 2025 sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom
14. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.