Nach Ablauf der Referendumsfrist sind folgende, dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2024 in Rechtskraft erwachsen:

1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2024

4. Verpflichtungskreditanträge

4.1. Verpflichtungskreditantrag zur Erstellung der generellen Entwässerungsplanung (GEP) 2. Generation für CHF 500’000 exkl. MwSt.
4.2. Verpflichtungskreditantrag über CHF 233’000 exkl. MwSt. für die Erneuerung der Wasserzähler des Eigenwirtschaftsbetriebs Wasserversorgung
4.3. Verpflichtungskreditantrag über CHF 280’000 inkl. MwSt. für die Sanierung des Parkdecks beim Alterswohnheim
4.4. Ersatz Tieffurtbrücke inkl. Wasserleitung
4.5. Verpflichtungskreditantrag für den Ersatz der Gemeindesoftware für CHF 330’000 inkl. MwSt.

5. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Budgets 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 92 %

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.