Nach Ablauf der Referendumsfrist sind, bis auf einen, die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2024 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen. Wegen einer hängigen Beschwerde ist der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung betreffend den Ersatzbau der Tieffurtbrücke noch nicht rechtskräftig.