Feuerwerk abbrennen ist in der Regel illegal!
In den vergangenen Tagen sind beim Gemeinderat vermehrt Reklamationen eingegangen, weil nach dem 31. Dezember 2024 Feuerwerk und Böller abgebrannt wurden. Dies ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern stört auch Mensch und Tier.
Warum ist das wichtig?
- Ruhe und Sicherheit: Feuerwerk verursacht laute Geräusche, die besonders in den späten Abend- und Nachtstunden störend sind. Viele Menschen leiden unter dem unnötigen Lärm. Auch für Haustiere und Wildtiere bedeutet der plötzliche Krach grossen Stress und Angst.
- Gesetzliche Regelungen: Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur zur Bundesfeier am 1. August und zum Jahreswechsel am 31. Dezember erlaubt. Ausserhalb dieser Zeiten ist es verboten und wird mit Bussgeldern bestraft. Das Abfeuern von Mörsern, Petarden und Böllern braucht eine Bewilligung des Gemeinderates. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt.
- Rücksichtnahme: Ein respektvolles Miteinander in unserer Gemeinde erfordert, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen und uns an die geltenden Regeln halten.
Was können Sie tun?
- Rücksicht nehmen: Denken Sie an Ihre Mitmenschen und Tiere, bevor Sie Feuerwerk zünden. Halten Sie sich an die erlaubten Zeiten. Räumen Sie die Reste des abgebrannten Feuerwerkes wieder weg.
- Zeigen Sie Zivilcourage: Sie dürfen die Personen auf ihr Fehlveralten ansprechen, die zu Unzeiten Feuerwerk abbrennen. Sei es in der Familie oder in der Nachbarschaft.
- Melden Sie Verstösse: Wenn Sie feststellen, dass Feuerwerk ausserhalb der erlaubten Zeiten abgebrannt wird, informieren Sie unmittelbar die Polizei unter der Nummer 117. Am Folgetag kann weder der Gemeinderat noch die Polizei etwas dagegen unternehmen.