Die Steuererklärung muss für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner bis am 31. März 2024 und für selbständig Erwerbende bis 30. Juni 2024 eingereicht werden.

Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch über das Internet beantragt werden. Wird ohne bewilligte Fristerstreckung die Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht, wird eine Busse fällig.

Für Jugendliche: Info über Steuern

Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!