Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Betreten von Wiesen und Äckern grundsätzlich nicht gestattet ist, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

Aus diesem Grund ist auf das Betreten und Befahren von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit zu verzichten.

Wir danken für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.