Die Regionalpolizei Wohlen führte am 10. Oktober 2025 zwischen 20:02 und 22:11 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle an der
Bahnhofstrasse in Dottikon durch. Während der zweistündigen Überwachung wurden 591 Fahrzeuge gemessen.
Dabei überschritten 14 Lenkerinnen und Lenker die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Ein Fahrzeug wurde an diesem Abend mit 101 km/h gemessen. Bei dieser Geschwindigkeit hätte die Fahrerin oder der Fahrer auf der
Höhe der Mitteldorfstrasse auf die Bremse steigen müssen, um noch rechtzeitig beim Fussgängerstreifen nach der Bünzbrücke anhalten
zu können. Ein Fahrzeug braucht bei diesem Tempo rund 130 Meter zum Anhalten. Diese Distanz basiert auf Naturgesetzen und ist nicht
verhandelbar. Noch erschreckender ist die Berechnung, wenn man sich vorstellt, was geschieht, wenn der Fahrzeuglenker oder die
Fahrzeuglenkerin nur eine halbe Sekunde – oder einen halben Herzschlag – später auf die Bremse drückt. Dann wäre das Fahrzeug
beim Fussgängerstreifen noch mit einer Restgeschwindigkeit von rund 85 km/h unterwegs.

Bei einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h muss man mit einem Führerausweisentzug von
mindestens 2 Jahren, einer Abklärung der Fahreignung und einer erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafe mit entsprechendem
Strafregistereintrag rechnen.