Nach einer Neubeurteilung der Lage gilt neu die Waldbrand-Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) statt wie bisher 4 (grosse Waldbrandgefahr). Die Verfügungen des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) vom 20. und 26. Juli 2022 und damit das Feuerwerksverbot sowie das absolute Feuerverbot im Wald und am Waldrand werden somit aufgehoben. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Freien gemahnt.

Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 „erhebliche Waldbrandgefahr“ dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist darauf zu verzichten.

Merkblatt des Kantons Aargau — Verhalten bei Trockenheit — Stand: Donnerstag, 07.09.2022

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.