In diesem Jahr darf das Steueramt bestimmt damit rechnen, dass alle die Steuererklärungen rechtzeitig einreichen. Regentage für gemütliches Ausfüllen der Steuererklärung hätte es genügend gegeben. Sollten Sie stattdessen den Keller aufgeräumt oder bei einer dampfenden Tasse Tee mit der Familie Brettspiele gespielt haben, möchten wir Sie hiermit daran erinnern, dass die Abgabefrist am 30. Juni 2024 abläuft.
Falls Ihnen die verbleibenden Tage für die Steuererklärung nicht reichen, haben Sie die Möglichkeit, unter www.ag.ch/steuern um Fristverlängerung zu ersuchen. Bei Nichtabgabe der Steuererklärung innerhalb der Fristen werden im Kanton Aargau für die erste Mahnung eine Gebühr von CHF 35 und für die zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 50 erhoben.