Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens
drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG
(Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste
zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig.

Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst werden.