Die Abteilung Steuern informiert:
Per 1. Januar 2025 erfolgt die Neubewertung aller Liegenschaften im Kanton Aargau. Dies auf Grund einer aktuellen Wertbasis und mit einem neuen Bewertungsmodell.
Die Verfügungen der neuen Schätzungswerte wurden am Donnerstag, 23. Oktober 2025 verschickt. Das Couvert enthält nebst der Verfügung ein Begleitschreiben und ein Merkblatt je nach Fall für „nicht-landwirtschaftliche“ oder „landwirtschaftliche“ Grundstücke.
Informationen und Merkblätter zur Neubewertung finden Sie unter:
www.ag.ch – Neubewertung der Liegenschaften
HEV Aargau – Empfehlungen zum Umgang mit der Neubewertung Liegenschaft
Zuständig für die Veranlagungswerte (unter anderem ob die Eigenmietwerte voll, nur teilweise oder gar nicht zu besteuern sind, wie auch über die Eigentumsanteile von Eigenmietwert und Vermögenssteuerwerten) ist das kommunale Steueramt. Die Abteilung Steuern (Telefon 056 616 60 22 oder E-Mail steuern@haegglingen.ch) gibt dazu gerne Auskunft.
Für schätzungstechnische Fragen (Höhe Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert) steht den Steuerpflichtigen die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramts zur Verfügung (Telefon 062 835 27 45 oder E-Mail grundstueckschaetzung@ag.ch).