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Meldeformular Hundekontrolle

Anmeldung des Hundes

Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund bei den Einwohner-diensten Dottikon anzumelden. Dabei sind folgende Dokumente einzureichen:

• Hundeausweis (Kreditkartenformat, Aussteller: AMICUS) oder Heimtierpass
• Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden
• Halteberechtigung für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential.

Befreiung von der Hundetaxe

Von der Hundetaxe befreit sind Rettungs-, Lawinen-, Blindenführ-, Schweiss-, Assistenz-, Herdenschutz-, Herdengebrauchs- und Diensthunde mit entspre-chendem Ausweis (gemäss § 22 der Hundeverordnung).
Die Hunde müssen aber dennoch registriert werden. Halterinnen und Halter solcher Hunde sind von der Bezahlung der Hundetaxe befreit, melden dies je-doch den Einwohnerdiensten, unter Beilage einer Kopie des entsprechenden Ausweises.

Abmeldung Ihres Hundes

Sollte Ihr Hund verstorben sein oder hat ein Halterwechsel stattgefunden, so melden Sie dies bitte ebenfalls den Einwohnerdiensten Dottikon. So kann eine entsprechende Mutation im Hunderegister vorgenommen werden und Ihnen wird nicht unnötig eine Rechnung zugestellt.

Hundekontrolle An-/Abmeldung

Angaben zur Hundehalterin / zum Hundehalter

Angaben zum Hund

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