Im Kanton Aargau gilt derzeit aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen die Gefahrenstufe 4 von 5 («grosse Gefahr») für Hitze und Waldbrand. Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt wurde vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt, der Aargauischen Gebäudeversicherung und dem Kantonalen Führungsstab ein Feuerverbot im Wald sowie im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand erlassen. Dieses gilt auch für feste Feuerstellen und Grillplätze im Wald. Die Bevölkerung wird zudem aufgerufen, sich vor Hitze zu schützen, ausreichend zu trinken, körperliche Anstrengung zu vermeiden und besonders auf gefährdete Personen Rücksicht zu nehmen.

Auch ausserhalb des Waldes ist höchste Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten. Offene Flammen dürfen nur mit grosser Sorgfalt verwendet werden, brennende Raucherwaren sind unbedingt korrekt zu entsorgen und Feuer dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen. Die Behörden bitten die Bevölkerung, die Vorschriften strikt einzuhalten und bei Rauch oder Feuer sofort die Feuerwehr zu alarmieren.