Der Kantonale Sozialdienst (KSD) betreibt seit dem 1. Juli 2024 in der Geschützten Sanitätshilfsstelle (GSS) an der Bahnhofstrasse 22 in Dottikon eine unterirdische Notunterkunft für schutzsuchende Personen. Die Anlage wurde damals aufgrund der dringlichen Lage im Asylwesen eröffnet (Notlage). Die Baubewilligung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ist bis zum 29. Mai 2026 befristet.
Da die frühere Rechtsgrundlage für vereinfachte Bewilligungsverfahren (VBNS) im Januar 2025 ausser Kraft trat (Aufhebung des Notrechtes), muss eine Verlängerung nun im ordentlichen Baubewilligungsverfahren erfolgen (einst unter Notrecht durch Kanton verfügt). Das Bauvorhaben muss daher öffentlich ausgeschrieben und regulär geprüft werden.
Anhaltende Notlage im Asylbereich
Der Kanton Aargau verzeichnet weiterhin sehr hohe Belegungszahlen in seinen Unterkünften. Laut einer kantonalen Medienmitteilung vom Januar 2026 befanden sich zu diesem Zeitpunkt über 10‘000 Personen in kantonalen und kommunalen Unterkünften – ein neuer Höchststand. Der Regierungsrat ist deshalb weiterhin gezwungen, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen und die geltende Notlage aufrecht zu erhalten. Damit hat der Kanton die Möglichkeit, Zivilschutzanlagen und andere Unterkünfte in den Gemeinden zur Unterbringung zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund beantragte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am 13. Januar 2026 eine Verlängerung der bestehenden Baubewilligung für zwei Aufenthaltscontainer sowie eine Aussenantenne (ermöglicht den Empfang von Mobilfunksignalen in der Anlage) bei der Schutzanlage um 2 Jahre.
Haltung des Gemeinderats
Der Gemeinderat nimmt die anhaltende Notlage im kantonalen Asylwesen zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass dem Kanton weiterhin Unterbringungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden müssen.
Dennoch weist der Gemeinderat darauf hin, dass der Standort mitten im Dorfzentrum für eine langfristige Unterbringung nach wie vor ungeeignet ist. Zwar verlief der Betrieb bisher dank der Betreuung und der Toleranz der Bevölkerung weitgehend ruhig. Dennoch sind erste Belastungsanzeichen unübersehbar, und der Gemeinderat ist besorgt, dass diese bei einem längeren Weiterbetrieb weiter zunehmen könnten.
Aus Sicht des Gemeinderats ist eine Verlängerung nicht im Interesse der Gemeinde, sondern einzig eine Folge der fehlenden kantonalen Alternativen.
Der Entscheid über Weiterbetrieb oder Beendigung liegt ausschliesslich beim Kanton. Einsprachen gegen das Baugesuch haben keine direkte materielle Wirkung auf den Weiterbetrieb der Notunterkunft. Sie können das Verfahren verzögern, aber den Betrieb der Anlage nicht verhindern. Die derzeitige Situation ist die direkte Folge des Wegfalls des vereinfachten Verfahrens im Rahmen des Notrechts (VBNS). Die Notlage liegt weiterhin vor, weshalb der Kanton grundsätzlich berechtigt bleibt, entsprechende Unterkünfte zu betreiben.
Weiteres Vorgehen
Das Baugesuch des Kantons wird für 30 Tage öffentlich ausgeschrieben. Im Anschluss durchläuft das Gesuch das reguläre baurechtliche Prüfverfahren.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich die aktuelle Belegung bei rund 80 % befindet und ist bestrebt, diese als Höchstbelegung gegenüber dem Kanton zu vertreten. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung von Dottikon für ihre bisherige Unterstützung und das Verständnis für die besondere Situation.