Mitte Februar 2026 werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2026 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Für das Jahr 2026 beträgt der Zinssatz 0.25 %. Vorauszahlungszinse sind steuerfrei. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.

Der Verzugszins beträgt 4.50 % für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung
der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Bei Fragen steht Ihnen auch die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen Dottikon I Hägglingen gerne zur Verfügung.

 

 

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.