Die Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 hatte den Verpflichtungskredit «Ersatz Tieffurtbrücke inkl. Wasserleitung» mit 104 Stimmen zu 79 Gegenstimmen abgelehnt. Gegen diesen Beschluss der Gemeindeversammlung ist eine Beschwerde bei der Gemeindeabteilung des Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) eingereicht worden. Mit Entscheid vom 8. Oktober 2024 hat die Gemeindeabteilung des DVI die Beschwerde gutgeheissen und den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 «Verzicht auf Ersatzbau Tieffurtbrücke» aufgehoben. Gleichzeitig wird der Gemeinderat verpflichtet, die Vorlage an einer nachfolgenden Gemeindeversammlung noch einmal zu traktandieren.

Der Entscheid der Gemeindeabteilung des DVI richtet sich gegen das nicht korrekt durchgeführte Beschlussverfahren. Der Antrag „keine Brücke zu bauen“ hätte nicht separat entgegengenommen werden dürfen, da es sich um ein Ablehnungsvotum zum gesamten Verhandlungsgegenstand handelte. Richtigerweise hätte man zuerst die beiden gemeinderätlichen Anträge gegenüberstellen müssen und dann wäre über das obsiegende Projekt in der Schlussabstimmung zu befinden gewesen. Die Versammlungsteilnehmenden, welche wie der Antragsteller, keine Brücke hätten bauen wollen, hätten dann die Möglichkeit gehabt, das obsiegende Projekt abzulehnen.

Aufgrund des vorliegenden Entscheids der Gemeindeabteilung hat der Gemeinderat beschlossen, die erneute Traktandierung umgehend an die Hand zunehmen. Den Stimmberechtigten wird somit dasselbe Traktandum vom 21. Juni 2024 an der nächsten Gemeindeversammlung vom 15. November 2024 nochmals vorgelegt.

Der Entscheid der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 8. Oktober 2024 kann nachfolgend anonymisiert heruntergeladen werden.