Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen sind aufgefordert, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,5 Meter über Strassen und 2,5 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden. Wegen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken usw. an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,8 bis 3,0 Metern gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen.

Strassenlampen und Verkehrssignaltafeln dürfen nicht überwachsen sein. Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.

Danke für Ihre verständnisvolle Mithilfe für die Sicherheit.

GEMEINDERAT DOTTIKON

 

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.