Bauherrschaft und Grundeigentümerin:​​​ Sandra Bachmann, Querstrasse 8, 5605 Dottikon

Grundeigentümer: Ersatz Thuja-Hecke durch WPC Wände und Zypressen (ohne Profilierung) 

Bauobjekt: Aufstellung permanente Werbetafel für Veranstaltungs- und Fremdreklame (unbeleuchtet)

Ortslage: Gebäude Assek. Nr. 1220, Parzellen Nr. 1719, Querstrasse 8, 5605 Dottikon

Öffentliche Auflage vom 11.08.2023 bis 11.09.2023  bei der Abteilung Bau und Planung Dottikon.

Allfällige Einwendungen sind im Doppel, während der Auflagefrist dem Gemeinderat, 5605 Dottikon, einzureichen. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

 

GEMEINDERAT DOTTIKON

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.