Dank des Vermächtnisses von Eugen Stammherr verfügt die Gemeinde Dottikon über ein Legat, welches die finanzielle Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung von Einzelpersonen bezweckt, insbesondere

▪ für eine höhere Schulbildung, eine Berufsausbildung oder ein Studium
▪ von Berufspersonen für ihre Fort- und Weiterbildung oder Umschulung

Gesuchstellende müssen ihren Wohnsitz, zu Beginn der Anspruchsberechtigung, seit mindestens drei Jahren in Dottikon haben und dürfen, zu Beginn der Anspruchsberechtigung, das 25. Altersjahr noch nicht überschritten haben.

Die Gesuchsformulare sind auf der Webpage www.dottikon.ch / Bildung / Legat Eugen Stammherr herunterladbar.

Für Fragen und zusätzliche Informationen rund um das „Legat Eugen Stammherr“ steht Ihnen Sibylle Hochstrasser, Gemeindeschreiber-Stv., 056 616 61 00 zur Verfügung.

Vollständig ausgefüllte und mit den erforderlichen Beilagen ausgestattete Gesuche müssen bis spätestens 28. Februar 2022 der Geschäftsstelle „Legat Eugen Stammherr“, Bahnhofstrasse 23, 5605 Dottikon, eingereicht werden.

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.