Nach Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2023 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. Juni 2023 in Rechtskraft erwachsen.
Nach Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2023 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. Juni 2023 in Rechtskraft erwachsen.