Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. Juni respektive 1. Juli 2022 in Rechtskraft erwachsen.
11. August 2022 | Allgemein, Gemeinderatsnachrichten
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. Juni respektive 1. Juli 2022 in Rechtskraft erwachsen.
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