Im Generalanzeiger vom 11. Mai 2023 stellt das Referendumskomitee auf Grund des Umfangs des Berichtes des Gemeinderates zum Beschwerdeentscheid vom 11. April 2023 des DVI fest, dass der Gemeinderat dieses Thema für äusserst wichtig hält. Diese Feststellung ist korrekt. Es ist dem Gemeinderat tat-sächlich ein sehr grosses Anliegen, dass sich die Bevölkerung im Vorfeld zur Bevorstehenden Referendumsabstimmung umfassend informieren kann. Mit den allwöchentlichen Lesebriefen im Generalanzeiger trägt das Referendumskomitee in seinem Interesse ebenfalls dazu bei.
Auf die Äusserungen im Lesebrief vom 11. Mai 2023 möchte der Gemeinderat zwei Anmerkungen ergänzen:
– Die Beschwerdestelle fällt keinen Entscheid, wenn eine Beschwerde zurück-gezogen wird.
– Wenn ein Entscheid nicht an die nächste Instanz weitergezogen wird, ist die Frage, ob sich der anwesende Gast an der Gemeindeversammlung äussern durfte, geklärt.
Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild zu machen. Der vollständige Entscheid des Beschwerdestelle ist weiterhin auf der Webseite der Gemeinde publiziert.