Gemäss dem kantonalen Jagdgesetz und der dazugehörenden Jagdverordnung sind die Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Wir danken den Hundehalterinnen und –haltern für das Einhalten dieser Bestimmung.