Nachdem während der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom Dienstag, 16. Mai 2023 nachstehende Person in stiller Wahl als Mitglied der Finanzkommission Dottikon für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:

Fischer, Marcel, 1964, Othmarsingerstrasse 2, 5605 Dottikon, parteilos (neu)

Eine allfällige Wahl- oder Abstimmungsbeschwerde ist innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.