Mit der Zusammenführung der Steuerämter Dottikon und Hägglingen (2016/2017) wurden die SVA-Zweigstellen beider Gemeinden vom
Steueramt in Hägglingen geführt. Seit dem 1. Januar 2024 sind die kantonalen Ausgleichskassen nicht mehr verpflichtet, Zweigstellen zu
führen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Ausgleichskassen diese Aufgaben direkt wahrnehmen können. Dementsprechend
werden seit dem 1. Januar 2024 vom Bund keine Aufwendungen mehr vergütet.

Im April 2025 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau entschieden, dass die Gemeindezweigstellen von den Gemeinden dennoch
weiterzuführen sind. Weil der Aufwand der SVA-Zweigstellen den Gemeinden nicht mehr vergütet wird und die Gemeinde Dottikon
auf der Abteilung Soziale Dienste über das nötige Fachpersonal für den eigenständigen Betrieb der SVA-Zweigstelle verfügt, hat der
Gemeinderat in Absprache mit dem Gemeinderat Hägglingen entschieden, dass die SVA-Zweigstelle für die Gemeinde Dottikon
wieder in Dottikon bei der Abteilung Soziale Dienste geführt wird.

Ab 1. Januar 2026 wird die SVA-Zweigstelle somit der Abteilung Soziale Dienste Dottikon angegliedert. Die Zweigstelle ist das
Bindeglied zwischen den Einwohnern der Gemeinde Dottikon und der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA).

Bewässerungsverbot

Der Gemeinderat Dottikon erinnert daran, dass das seit dem 26. Juni 2026 geltende Bewässerungsverbot weiterhin in Kraft ist.

Auch nach zwischenzeitlichen Niederschlägen bleibt das Verbot bis auf Weiteres bestehen und wird erst aufgehoben, wenn der Gemeinderat dies offiziell bekannt gibt.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Bestimmungen weiterhin einzuhalten und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.