Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage hat sich die Trockenheitssituation im Kanton Aargau leicht entspannt. Deshalb wird die Waldbrandgefahrenstufe per 27. August 2026, 12.00 Uhr von Stufe 5 auf Stufe 4 (grosse Gefahr) herabgesetzt. Die Böden weisen zwar wieder eine erhöhte Feuchtigkeit auf, diese befindet sich jedoch weiterhin auf tiefem Niveau. Zudem liegt in den Wäldern aufgrund des vorzeitigen Laubfalls nach wie vor eine grosse Menge an trockenem und leicht entzündbarem Brandgut.
Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot wurde aufgehoben. Aufgrund der weiterhin bestehenden Brandgefahr gilt jedoch ein bedingtes Feuerverbot. Das Feuern aller Art im Wald sowie innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Waldrand bleibt verboten. Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen nicht erlaubt. Zulässig sind Kohle-, Gas- und Elektrogrills. Die Bevölkerung wird gebeten, weiterhin umsichtig mit Feuer umzugehen und die geltenden Vorschriften konsequent einzuhalten.
Weitere Informationen sind auf der Website des Kantons Aargau verfügbar.
