Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verlangt in § 21 Abs. 2, dass – wenn die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sind – die Gesuche im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren sind.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Dottikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Name/Vorname: Suleymanova, Mata
Geschlecht: weiblich
Geburtsjahr: 2004
Heimatstaat: Russland
Postadresse: Beugistrasse 3, 5605 Dottikon
Name/Vorname: Lipke, Julius
Geschlecht: männlich
Geburtsjahr: 2010
Heimatstaat: Deutschland
Postadresse: Ziegelmattstrasse 11, 5605 Dottikon
Jede Person kann innert 30 Tagen ab der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Dottikon eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat Dottikon wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
