Vor kurzem wurde für die Gemeindeverwaltung Dottikon die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberkontrolle durchgeführt. Dabei wurde die Verwaltung auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Abrechnungen der AHV/IV/EO und ALV kontrolliert. Die Arbeitgeberkontrolle dient in erster Linie zum Schutz der Arbeitnehmenden, der Korrektur von fehlerhaften Abrechnungen und der Beratung von Arbeitgebenden. Bei dieser Kontrolle wurden weder eine betragliche Differenz noch besondere Bemerkungen festgestellt.