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Neuer Betreuungsdienstleister für die Notunterkunft für Flüchtlinge in Dottikon

Neuer Betreuungsdienstleister für die Notunterkunft für Flüchtlinge in Dottikon

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) nimmt in teilweiser Anwendung der Verordnung über die Be-wältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchende Personen (VBNS; § 3 und § 4 Abs. 1) in Dottikon ab 1. Juli 2024 die siebte unterirdische Notunterkunft in Betrieb. Diese wird in der Ge-schützten Sanitätshilfsstelle (GSS) in Dottikon realisiert und bietet Platz für 150 Geflüchtete.
Notunterkunft für Flüchtlinge bleibt in Betrieb

Notunterkunft für Flüchtlinge bleibt in Betrieb

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) nimmt in teilweiser Anwendung der Verordnung über die Be-wältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchende Personen (VBNS; § 3 und § 4 Abs. 1) in Dottikon ab 1. Juli 2024 die siebte unterirdische Notunterkunft in Betrieb. Diese wird in der Ge-schützten Sanitätshilfsstelle (GSS) in Dottikon realisiert und bietet Platz für 150 Geflüchtete.
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