Aktuelles

Einladung zur Besichtigung der temporären Notunterkunft für Flüchtlinge in Dottikon am 15.06.2024
Der Kantonale Sozialdienst (KSD) nimmt in teilweiser Anwendung der Verordnung über die Be-wältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchende Personen (VBNS; § 3 und § 4 Abs. 1) in Dottikon ab 1. Juli 2024 die siebte unterirdische Notunterkunft in Betrieb. Diese wird in der Ge-schützten Sanitätshilfsstelle (GSS) in Dottikon realisiert und bietet Platz für 150 Geflüchtete.

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Ersatzwahl, FiKo, Finanzkommission

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Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Siedlungsabfall. Sie ...

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Der Kantonale Sozialdienst (KSD) nimmt in teilweiser Anwendung der Verordnung über die Be-wältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchende Personen (VBNS; § 3 und § 4 Abs. 1) in Dottikon ab 1. Juli 2024 die siebte unterirdische Notunterkunft in Betrieb. Diese wird in der Ge-schützten Sanitätshilfsstelle (GSS) in Dottikon realisiert und bietet Platz für 150 Geflüchtete.
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