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Inbetriebnahme der GSS geschützten Sanitätshilfsstelle in Dottikon als temporäre Notunterkunft für Flüchtlinge; Antworten auf häufig gestellte Fragen

Inbetriebnahme der GSS geschützten Sanitätshilfsstelle in Dottikon als temporäre Notunterkunft für Flüchtlinge; Antworten auf häufig gestellte Fragen

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) nimmt in teilweiser Anwendung der Verordnung über die Be-wältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchende Personen (VBNS; § 3 und § 4 Abs. 1) in Dottikon ab 1. Juli 2024 die siebte unterirdische Notunterkunft in Betrieb. Diese wird in der Ge-schützten Sanitätshilfsstelle (GSS) in Dottikon realisiert und bietet Platz für 150 Geflüchtete.
Baubewilligungen

Baubewilligungen

Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt: Roland Michel, Dottikon,Neubau Solaranlage an die Südwestfassade, ...